OLG Karlsruhe: EuGH-Rechtsprechungsgrundsatz zur Rechtzeitigkeit der Leistung
Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 9.4.2014 – 7 U 177/13 - etnschieden: Der Rechtsprechungsgrundsatz des EuGH, dass es für die Rechtzeitigkeit der Leistung auf die Gutschrift auf dem Empfängerkonto ankommt, gilt auch im Rechtsverkehr zwischen Privaten und für den Rechtsverfolgungsschaden. Eine über § 675t BGB hinausgehende Verzögerung bei der Gutschrift geht zu Lasten des Gläubigers.