Hess.VGH: Erweiterte Gewerbeuntersagung gegen Geschäftsführer einer insolventen GmbH
Mit Beschluss vom 1.11.2011 - 8 A 1660/11 - hat der Hess. VGH entschieden: Die Schutzwirkung des § 12 GewO bezieht sich nur auf den Gewerbetreibenden, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, nicht aber auf den Vertretungsberechtigten, gegen den ein gesondertes Gewerbeuntersagungsverfahren geführt wird.