OLG Stuttgart: Ertragswertermittlung in einem Gewinnabführungsvertrag
Mit Beschluss vom 3.4.2012 – 20 W 7/09 – hat das OLG Stuttgart entschieden: Für die Ertragswertermittlung kann der unternehmenseigene Betafaktor dann nicht herangezogen werden, wenn die Aktionäre durch die in einem Gewinnabführungsvertrag vorgesehene Garantiedividende nur noch sehr eingeschränkt an Verlusten oder Ertragseinbrüchen des Unternehmens teilnahmen und – anders als im Falle eines isolierten Beherrschungsvertrages – auch nicht an der Steigerung der künftigen Erträge partizipieren konnten, da das ausgeschüttete Ergebnis wegen des Gewinnabführungsvertrages ausnahmslos an das herrschende Unternehmen floss.