BGH: Erstmalige Erhebung der Einrede der Verjährung im Laufe des Rechtsstreits
Der BGH hat mit Urteil vom 27.1.2010 - VIII ZR 58/09 - entschieden: Die erstmalige Erhebung der Einrede der Verjährung im Laufe des Rechtsstreits stellt auch dann ein erledigendes Ereignis dar, wenn die Verjährung bereits vor Rechtshängigkeit eingetreten ist.