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Wirtschaftsrecht
26.11.2018
Wirtschaftsrecht
LfDI BW: Erstes Bußgeld nach der DSGVO verhängt

Wegen eines Verstoßes gegen die nach Art. 32 DS-GVO vorgeschriebene Datensicherheit hat die Bußgeldstelle des LfDI Baden-Württemberg mit Bescheid vom 21.11.2018 gegen einen baden-württembergischen Social-Media-Anbieter eine Geldbuße von 20 000 Euro verhängt und – in konstruktiver Zusammenarbeit mit dem Unternehmen – für umfangreiche Verbesserungen bei der Sicherheit der Nutzerdaten gesorgt. Innerhalb des Bußgeldrahmens gemäß Art. 83 Abs. 4 DS-GVO sprach die sehr gute Kooperation mit dem LfDI in besonderem Maße zu Gunsten des Unternehmens. Die Transparenz des Unternehmens war ebenso beispielhaft wie die Bereitschaft, die Vorgaben und Empfehlungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit umzusetzen. Bei der Bemessung der Geldbuße wurde neben weiteren Umständen die finanzielle Gesamtbelastung für das Unternehmen berücksichtigt. Bußgelder sollen nach der DS-GVO nicht nur wirksam und abschreckend, sondern auch verhältnismäßig sein. Unter Einbeziehung der aufgewendeten und avisierten Maßnahmen für IT-Sicherheit hat das Unternehmen einschließlich der Geldbuße infolge des Verstoßes einen Gesamtbetrag im sechsstelligen Euro-Bereich zu tragen.

(PM LfDI BW vom 22.11.2018)

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