BGH: Erstattungspflicht des GmbH-Geschäftsführers bei Zahlung von Arbeitgeberbeiträgen nach Insolvenzreife
Mit Urteil vom 8.6.2009 - II ZR 147/08 - hat der BGH entschieden: Die Zahlung von Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung durch den Geschäftsführer ist nach der Insolvenzreife der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns nicht vereinbar und führt zur Erstattungspflicht nach § 64 Satz 1 und 2 GmbHG.