OLG Düsseldorf: Erstattung des Minderwerts des Leasingfahrzeugs durch den Leasingnehmer
Mit Beschluss vom 2.9.2010 - I-24 U 15/10 - hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass der Leasingnehmer dem Leasinggeber den Minderwert des Leasingfahrzeugs unabhängig davon zu erstatten hat, ob im Leasingvertrag Restwert- oder Kilometerabrechnung vereinbart worden ist. Der Anspruch auf Ersatz des Minderwerts unterliegt der Regelverjährung.