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Wirtschaftsrecht
29.05.2013
Wirtschaftsrecht
OLG Düsseldorf: Erstattung der Kosten für die Einholung eines Privatgutachten durch Planer und Betreiber einer Windenergieanlage

Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom  15.5.2013 - VI-2 W Kart 4/12 - entschieden: Ein Planer und Betreiber von Windenergieanlagen muss keine Sach- und Fachkenntnisse wie ein zum Anschluss von Windenergieanlagen verpflichteter Stromverteilnetzbetreiber vorhalten, sondern darf sich, wenn in einem Rechtsstreit schwierigste elektrotechnische Fragen des Netzanschlusses zu beurteilen sind, aus Gründen der Waffen- und Chancengleichheit der Hilfe eines privaten Sachverständigen bedienen und kann folglich auch dessen Kosten im Falle des Obsiegens vom unterliegenden Stromverteilnetzbetreiber erstattet verlangen. Die Erstattungsfähigkeit setzt nicht voraus, dass das eingeholte Privatgutachten im Rechtsstreit oder im Kostenfestsetzungsverfahren vorgelegt wurde oder sogar einen Einfluss auf die gerichtliche Entscheidung hatte.

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