BGH: Ersatzanspruch des Aussonderungsberechtigten gegen den vorläufigen Insolvenzverwalter
Mit Urteil vom 8.3.2012 - IX ZR 78/11 - hat der BGH entschieden: Ordnet das Gericht als Sicherungsmaßnahme an, dass ein der Aussonderung unterliegender Gegenstand von dem Berechtigten nicht herausverlangt werden darf, steht dem Aussonderungsberechtigten gegen den vorläufigen Insolvenzverwalter wegen eines durch Nutzung oder Beschädigung eingetretenen Wertverlusts ein Ersatzanspruch zu. Nach Verfahrenseröffnung gilt der Anspruch als Masseverbindlichkeit.