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Wirtschaftsrecht
21.01.2010
Wirtschaftsrecht
BGH: Ersatz von Reparaturaufwand 30% über dem Wiederbeschaffungswert

Der BGH hat mit Urteil vom 8.12.2009 - VI ZR 119/09 - entschieden: In den Fällen, in denen der Reparaturaufwand bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs liegt, können Reparaturkosten nur bei konkreter Schadensabrechnung ersetzt verlangt werden. Ersatz von Reparaturaufwand bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs kann dabei nur verlangt werden, wenn die Reparatur fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt wird, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat (Senatsurteile BGHZ 154, 395 und 162, 161).

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