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Wirtschaftsrecht
11.05.2010
Wirtschaftsrecht
BGH: Eröffnung eines Insolvenzverfahrens – Berufung auf Unkenntnis trotz Veröffentlichung von Insolvenzen im Internet

Mit Urteil vom 15.4.2010 – IX ZR 62/09 – hat der BGH entschieden: Haben Unternehmen mit umfangreichem Zahlungsverkehr zur Erfüllung einer Verbindlichkeit an einen Insolvenzschuldner geleistet, ohne dass sie die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kannten, hindert sie die Möglichkeit, diese Information durch eine Einzelabfrage aus dem Internet unter www.insolvenzbe kanntmachungen.de zu gewinnen, nach Treu und Glauben nicht daran, sich auf ihre Unkenntnis zu berufen. Sie sind auch nicht gehalten, sich wegen der Möglichkeit der Internetabfrage beweismäßig für sämtliche Mitarbeiter zu entlasten.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-1226-1 unter www.betriebs-berater.de

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