BGH: Ermittlung des durch die Nutzung im Insolvenzeröffnungsverfahren eingetretenen Wertverlusts an Aussonderungsgut
Der BGH hat mit Urteil vom 8.9.2016 – IX ZR 52/15 – entschieden: Der durch die Nutzung im Insolvenzeröffnungsverfahren eingetretene Wertverlust an Aussonderungsgut (hier: Lastkraftwagen) kann anhand der Kauf- und Rückkaufpreise und der nach der durchschnittlichen Laufleistung ermittelten Gesamtlebensdauer geschätzt werden.