BGH: Ermittlung des Wertes der mit einer beabsichtigten Revision geltend zu machenden Beschwer
Mit Beschluss vom 23.7.2015 - XI ZR 263/14 – hat der BGH entschieden: Bei der Ermittlung des Wertes der mit einer beabsichtigten Revision geltend zu machenden Beschwer im Sinne von § 26 Nr. 8 EGZPO sind die Forderungen mehrerer Beschwerdeführer, die einfache Streitgenossen nach §§ 59, 60 ZPO sind, grundsätzlich zu addieren.