BGH : Ermittlung der angemessenen Gegenleistung für ein Übernahmeangebot
Der BGH hat mit Urteil vom Urteil vom 7.11.2017 – II ZR 37/16 - entschieden: Bei der Ermittlung der angemessenen Gegenleistung für ein Übernahmeangebot sind grundsätzlich auch die vom Bieter für den Erwerb von Wandelschuldverschrei-bungen gezahlten Preise zu berücksichtigen.