BGH: Ermittlung der Haftung der Gesellschafter einer GbR durch Auslegung
Mit Urteil vom 27.11.2012 - IX ZR 144/11 - hat der BGH entschieden: Ist die Haftung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für eine Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft in dem Darlehensvertrag auf den ihrer Beteiligungsquote entsprechenden Teil der Gesellschaftsschuld beschränkt worden, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob sich ihre Haftung erhöht, wenn nicht alle Gesellschaftsanteile gezeichnet werden.