KG Berlin: Ermächtigung eines Handlungsbevollmächtigten zur Anmeldung der Änderung einer Geschäftsanschrift
Das KG Berlin hat mit Beschluss vom 20.9.2013 - 12 W 40/13 - wie folgt entschieden:
Ein Handlungsbevollmächtigter i.S.d. § 54 HGB kann vom Geschäftsführer einer GmbH zur Anmeldung der Änderung der Geschäftsanschrift ermächtigt werden, da die bloße Adressänderung unter Beibehaltung des Firmensitzes nicht zu den ausschließlich vom Geschäftsführer anzumeldenden Grundlagenentscheidungen zählt.