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Wirtschaftsrecht
07.01.2015
Wirtschaftsrecht
BGH: Erlöschen des Notaramts wegen Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze verstößt nicht gegen das Diskriminierungsverbot

Der BGH hat mit Beschluss vom 24.11.2014 - NotZ(Brfg) 5/14 – entschieden: Die in § 48a BNotO bestimmte Altersgrenze von 70 Jahren, bei deren Erreichen das Amt des Notars erlischt (§ 47 Nr. 1 BNotO), ist mit dem Grundgesetz vereinbar und verstößt auch unter Berücksichtigung neuerer Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesarbeitsgerichts nicht gegen das aus der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf folgende Verbot der Diskriminierung aufgrund des Alters.

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