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Wirtschaftsrecht
19.10.2009
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Erleichterungen bei grenzüberschreitenden Erbfällen

Die Abwicklung von Nachlässen über EU-Grenzen hinweg soll sich erheblich vereinfachen. Der heutige Kommissionsvorschlag sieht gemeinsame Vorschriften vor, mit deren Hilfe sich problemlos klären lässt, welche Behörde zuständig ist und welches Recht für den gesamten Nachlass unabhängig vom Ort der Nachlassgüter gilt. Nutznießer dieser größeren Rechtssicherheit sind insbesondere die Erben und Vermächtnisnehmer. EU-Kommissionsvizepräsident Jacques Barrot, zuständig für Justiz, sagte: "Die zuständige Behörde und das anzuwendende Recht werden sich nach dem Ort des gewöhnlichen Aufenthalts richten. Gleichzeitig erhält der Erblasser die Möglichkeit zu bestimmen, dass der Nachlass nach dem Recht seiner Staatsangehörigkeit geregelt wird."
(PM EU-Kommission vom 14.10.2009)

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