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Wirtschaftsrecht
17.05.2013
Wirtschaftsrecht
OLG Düsseldorf: Erledigungseintritt im Verfahren auf Ermächtigung einer Aktionärsminderheit

Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 11.4.2013 – I-3 Wx 36/13 - entschieden: 1. Im Verfahren auf Ermächtigung einer Aktionärsminderheit zur Einberufung einer Hauptverhandlung tritt eine Erledigung erst dann ein, wenn die Hauptversammlung entsprechend dem Verlangen gesetzes- und satzungsgemäß einberufen und durchgeführt worden ist (Anschluss an BGH, NJW-RR 2012, 997). 2. Das Regelinsolvenzverfahren lässt die Kompetenzen der Gesellschaftsorgane im gesellschaftsinternen Insolvenzschuldnerbereich (hier der Hauptversammlung der AG, die Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen) unberührt („insolvenzneutraler Schuldnerbereich“). 3. Das Ermächtigungsverfahren nach § 122 AktG wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht unterbrochen. 4. Bei der Bestimmung eines Versammlungsleiters nach § 122 Abs. 3 Satz 1 AktG hat das Gericht das Auswahlermessen selbst auszuüben und darf dieses nicht einem Dritten übertragen.

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