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Wirtschaftsrecht
03.09.2013
Wirtschaftsrecht
OLG Stuttgart: Erhebung eines Widerspruchs gegen Beschlussfassung der Hauptversammlung

Das OLG Stuttgart hat mit Beschluss vom 17.6.2013 - 20 U 2/13 - entschieden: Ein nach § 121 Abs. 6 AktG erheblicher Widerspruch kann lediglich bis spätestens vor Bekanntgabe des Beschlussergebnisses durch den Versammlungsleiter erhoben werden

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