BGH: Erhebliche Arbeitsüberlastung des Rechtsanwalts als Wiedereinsetzungsgrund
Mit Beschluss vom 8.5.2013 - XII ZB 396/12 - hat der BGH entschieden: Eine erhebliche Arbeitsüberlastung des Rechtsanwalts kann eine Wiedereinsetzung nur dann ausnahmsweise rechtfertigen, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar eingetreten ist und durch sie die Fähigkeit zu konzentrierter Arbeit erheblich eingeschränkt wird (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 1.2.2012 - XII ZB 298/11, FamRZ 2012, 621).