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Wirtschaftsrecht
11.09.2014
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Ergebnisse der Konsultation zur Überarbeitung des europäischen Urheberrechts

Die Europäische Kommission hat am 23.7.2014 die Ergebnisse der Konsultation zur Überprüfung der Regeln zum EU-Urheberrecht veröffentlicht. Insgesamt gingen mehr als 9.500 Antworten zu der Konsultation ein, die die Kommission ausgewertet hat.
Nach dem Bericht besteht u. a. im Bereich der Beschränkungen und Ausnahmen vom Urheberrecht und von verwandten Rechten Harmonisierungsbedarf wegen der unterschiedlichen Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinien ins nationale Recht. Als möglicher Grund hierfür wird die optionale Natur vieler Beschränkungen nach den Urheberrechtsrichtlinien genannt. Ferner spricht sich die Mehrheit der Endnutzer/Verbraucher, institutionellen Nutzer sowie Autoren/Kunstschaffenden für die Schaffung eines "einzigen" europäischen Urheberrechts aus, das nationales Urheberrecht vollständig ersetzen würde, während Verwertungsgesellschaften, Verlage/Produzenten, Dienstanbieter/Intermediäre dies größtenteils ablehnen. Die Mitgliedstaaten weisen diese Idee zwar nicht generell zurück, stufen jedoch die Schaffung eines europäischen Urheberrechts als noch zu verfrüht ein. Demgegenüber sprechen sich Wissenschaftler dafür aus, dass die Union mittelfristig das Ziel verfolgen sollte, ein einziges europäisches Urheberrecht zu schaffen. Als nächsten Schritt wird die Kommission in einem Weißbuch mögliche Gesetzgebungsoptionen darlegen.

(PM EU-Kommission )

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