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Wirtschaftsrecht
05.03.2013
Wirtschaftsrecht
BGH: Erfüllung des Schriftformerfordernisses durch Hinzusetzen eines Firmenstempels zu einer Unterschrift des Gesellschafters

Der BGH hat mit Urteil vom 23.1.2013 - XII ZR 35/11 - entschieden: Das Hinzusetzen eines (Firmen-)Stempels zu einer Unterschrift des Gesellschafters weist denjenigen, der die Unterschrift geleistet hat, als unterschriftsberechtigt für die Gesellschaft aus. Eine so in den Verkehr gegebene Erklärung erfüllt das Schriftformerfordernis des § 550 BGB (Abgrenzung zu BGHZ 183, 67 = NJW 2010, 1453).

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