BGH: Erfüllung der Aufklärungspflicht durch den Verkäufer durch Übergabe von Unterlagen
Mit Urteil vom 11.11.2011 - V ZR 245/10 - hat der BGH entschieden: Mit der Übergabe von Unterlagen erfüllt ein Verkäufer seine Aufklärungspflicht nur dann, wenn er aufgrund der Umstände die berechtigte Erwartung haben kann, dass der Käufer die Unterlagen nicht nur zum Zwecke allgemeiner Information, sondern unter einem bestimmten Gesichtspunkt gezielt durchsehen wird.