BGH: Erbringung erlaubnispflichtiger Zahlungsdienste als Zahlungsinstitut
Mit Urteil vom 16.1.2018 – VI ZR 474/16 - hat der BGH entschieden: a) Erlaubnispflichtige Zahlungsdienste als Zahlungsinstitut erbringt nur derjenige, der „als Unternehmen“ handeln will (Anschluss an BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2015 - 5 StR 189/15).
b) "Als Unternehmen" handelt nur, wer sein Unternehmen auf eigene Gefahr und Kosten selbständig leitet.