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Wirtschaftsrecht
27.03.2018
Wirtschaftsrecht
BGH: Erbringung erlaubnispflichtiger Zahlungsdienste als Zahlungsinstitut

 

Mit Urteil vom 16.1.2018 – VI ZR 474/16 - hat der BGH entschieden: a) Erlaubnispflichtige Zahlungsdienste als Zahlungsinstitut erbringt nur derjenige, der „als Unternehmen“ handeln will (Anschluss an BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2015 - 5 StR 189/15).

b) "Als Unternehmen" handelt nur, wer sein Unternehmen auf eigene Gefahr und Kosten selbständig leitet.

 

 

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