BReG: Entwurf zur Änderung einer Reihe von Wertpapierregelungen vorgelegt
Die Bundesregierung will eine Reihe von Wertpapierregelungen ändern und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze (19/2435) vorgelegt. So muss nicht für alle öffentlichen Angebote von Wertpapieren ein Prospekt vorgelegt werden. Bei öffentlichen Angeboten mit einem Gesamtgegenwert von 100.000 Euro, aber weniger als acht Millionen Euro, soll statt eines Prospekts ein Wertpapier-Informationsblatt vorgelegt werden müssen. Dieses dreiseitige Wertpapier-Informationsblatt solle potenziellen Anlegern als Informationsquelle für ihre Anlageentscheidung dienen und den Vergleich von verschiedenen Angeboten erleichtern, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs, in der genau beschrieben wird, wie die Wertpapier-Informationsblätter auszusehen haben: „Auf drei DIN-A-4-Seiten soll eine kurze, für den durchschnittlichen Anleger allgemeinverständliche Information über die wesentlichen Merkmale und Risiken der Wertpapiere, des Anbieters, des Emittenten und etwaiger Garantiegeber sowie die Kosten der Wertpapiere erfolgen.“
Das Wertpapier-Informationsblatt wird von der (BaFin) überprüft. Die Veröffentlichung des Wertpapier-Informationsblattes muss von der BaFin gestattet werden. In den Fällen, wo kein Prospekt veröffentlicht werden muss, sind außerdem Einzelanlageschwellen zu beachten, die für nicht qualifizierte Anleger gelten. „Sofern von einem nicht qualifizierten Anleger ein Betrag von über 1000 Euro investiert werden soll, ist dies nur dann zulässig, wenn der nicht qualifizierte Anleger entweder über ein frei verfügbares Vermögen in Form von Bankguthaben und Finanzinstrumente von mindestens 100000 Euro verfügt oder er maximal den zweifachen Betrag seines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens investiert. In jedem Fall ist die Einzelanlage auf 10000 Euro begrenzt", heißt es in der Begründung.
Wertpapierprospekte sollen künftig in englischer Sprache erstellt werden können. Damit will die Bundesregierung der fortschreitenden Internationalisierung der Kapitalmärkte und dem Ziel der Schaffung eines Binnenmarktes für Wertpapiere auf europäischer Ebene unter Berücksichtigung des Anlegerschutzes und der Markteffizienz Rechnung tragen. Die Möglichkeit, den Prospekt in englischer Sprache erstellen zu können, „erleichtert es inländischen Emittenten, einen internationalen Anlegerkreis anzusprechen, umgekehrt wird Drittstaatenemittenten der Zugang zum Finanzstandort Deutschland erleichtert“, so die Begründung.
(hib-Meldung Nr. 364 vom 4.6.2018)