BGH: Entstehung des auf Verletzung einer Aufklärungs- oder Beratungspflicht eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens beruhenden Schadensersatzanspruchs
Mit Urteil vom 24.3.2015 - XI ZR 278/14 - hat der BGH entschieden:
Der auf Verletzung einer Aufklärungs- oder Beratungspflicht eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens beruhende Schadensersatzanspruch entsteht mit dem schuldrechtlichen Erwerb der pflichtwidrig empfohlenen Wertpapiere (Bestätigung Senatsurteil vom 8. März 2005 XI ZR 170/04, BGHZ 162, 306).