OLG München: Entscheidung über den Bezugsrechtsausschluss der Gesellschafter
Mit Beschluss vom 23.1.2012 - 31 Wx 457/11 - hat das OLG München entschieden: Die Entscheidung über den Ausschluss des Bezugsrechts der Gesellschafter kann dem Geschäftsführer übertragen werden. Der Geschäftsführer kann auch zur Anpassung der Satzung ermächtigt werden.