R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
24.03.2008
Wirtschaftsrecht
OLG Frankfurt a.M.: Entlastungsbeschlüsse der Deutschen Bank 2005 nichtig

Mit Urteil vom 18.3.2008 - 5 U 171/06 - hat das OLG Frankfurt a.M. entschieden: Die auf der Hauptversammlung der Deutschen Bank 2005  getroffenen Entlastungsbeschlüsse beruhen auf einem Verfahrensfehler, nämlich auf der Nichterteilung einer Information durch den Vorstand der Beklagten. Dieser war auf der Hauptversammlung danach gefragt worden, was es mit einer Aussage im Jahresbericht der Beklagten 2004 auf sich habe. Dort hieß es sinngemäß, die operative Steuerung des Unternehmens sei drei "divisionalen Committees" überlassen, während sich der Vorstand auf die "strategische Steuerung, Zuteilung der Ressourcen, Risikomanagement und Kontrolle des Konzerns" konzentriere. Allein der Umstand, dass die Beklagte die Frage nicht hinreichend beantwortet, sondern im Wesentlichen nur auf die Gesetzeslage hingewiesen hat, führte zur Nichtigerklärung der Entlastungsbeschlüsse.

(Quelle: PM des OLG Frankfurt vom 18.3.2008)

stats