BGH: Entgeltlichkeit von Zahlungen an einen stillen Gesellschafter
Der BGH hat mit Urteil vom 5.7.2018 – IX ZR 139/17 – entschieden: Zahlungen des Inhabers eines Handelsgewerbes an einen stillen Gesellschafter, denen ein gewinnunabhängiges Zahlungsversprechen im Gesellschaftsvertrag zugrunde liegt, sind entgeltliche Leistungen, wenn sie die Gegenleistung für die erbrachte Einlage darstellen.