OLG Frankfurt a. M. : Entgeltklausel für Bankauskünfte wirksam
Eine Entgeltklausel für Bankauskünfte in Höhe eines Betrages von 25 € ist unbedenklich, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit Urteil vom 24.5.2019 – 10 U 5/18. Es handele sich bei der Auskunftserteilung durch die Bank um eine zusätzliche Leistung, die von sonstigen Gebühren für Kontoführung etc. nicht abgedeckt sei. Eine solche Bankauskunft diene der Information Dritter über die „wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit“.
(PM OLG Frankfurt a. M. Nr. 31/2019 vom 4.6.2019)