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Wirtschaftsrecht
25.06.2019
Wirtschaftsrecht
BGH: Entgelte für Bareinzahlungen und Barauszahlungen am Bankschalter

Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat hat mit Urteil vom 18.6.2019 – XI ZR 768/17 – entschieden, dass Banken seit dem Inkrafttreten des auf europäischem Richtlinienrecht beruhenden Zahlungsdiensterechts im Jahr 2009 in ihren Preis- und Leistungsverzeichnissen dem Grunde nach Entgelte für Bareinzahlungen und Barauszahlungen auf oder von einem Girokonto am Bankschalter vorsehen dürfen, und zwar ohne dass dem Kunden zugleich im Wege einer sogenannten Freipostenregelung eine bestimmte Anzahl von unentgeltlichen Barein- und Barauszahlungen eingeräumt sein muss. Seine zur früheren Rechtslage ergangene Rechtsprechung, nach der solche Freipostenregelungen erforderlich waren, hat der Senat angesichts dieser geänderten Rechtslage aufgegeben. Im Rechtsverkehr mit Verbrauchern kann aber die Entgelthöhe der richterlichen Inhaltskontrolle unterliegen.

(PM BGH Nr. 81/2019 vom 18.6.2019)

Hinweis der Redaktion: Das Urteil wird nach Veröffentlichung der Entscheidungsgründe mit einem Kommentar von Edelmann publiziert.

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