BT: Entfristung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes vorgeschlagen
Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) wird beibehalten. Das ist Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (17/8799). Ende Oktober würde die Reform sonst außer Kraft treten. Die Evaluation habe ergeben, dass das Musterfeststellungsverfahren „ein taugliches Instrument" zur Bewältigung von Massenklagen im Bereich des Kapitalmarktrechts ist. Das Gesetz stelle insgesamt „ein funktionsfähiges Modell der kollektiven Rechtsdurchsetzung" dar und sei somit eine Verbesserung gegenüber dem früheren Rechtszustand. Das KapMuG ist laut Regierung „ein erster Schritt in die richtige Richtung", um die Situation geschädigter Anleger zu verbessern und ihrer Rechtsschutzmöglichkeiten effektiver zu gestalten. Die positive Einschätzung des KapMuG werde von fast allen Befragten bestätigt. Daher empfehle der Bericht die Entfristung. Gleichzeitig werde eine Auswertung des Anwendungsbereichs auf sonstige zivilrechtliche Ansprüche vorgeschlagen.
(hib-Meldung vom 7.3.2012)