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Wirtschaftsrecht
09.08.2012
Wirtschaftsrecht
OLG Karlsruhe: Entbehrlichkeit einer erneuten Aufklärung über das allgemeine Emittentenrisiko

Mit Urteil vom 17.7.2012 - 17 U 36/12 - hat das OLG Karlsruhe entschieden: Eine erneute Aufklärung über das allgemeine Emittentenrisiko beim Erwerb eines Zertifikats ist entbehrlich, wenn der Anleger hierüber bereits aufgrund früherer Erwerbsgeschäfte informiert worden war.


Die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der früheren ordnungsgemäßen Aufklärung trägt der Anleger im Rahmen der allgemeinen Regeln. Denn zur Darlegung der Verletzung der Beratungspflicht gehört auch der Umstand, dass insoweit ein Aufklärungsbedarf (noch) bestand.

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