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Wirtschaftsrecht
12.05.2014
Wirtschaftsrecht
Bundesrat: Englisch als Gerichtssprache

Konflikte zwischen grenzübergreifend aktiven Unternehmen sollen vor deutschen Gerichten künftig auch in englischer Sprache verhandelt werden können. In einem Gesetzentwurf (18/ 1287) schlägt der Bundesrat vor, bei Landgerichten Kammern für internationale Handelssachen einzurichten, bei denen Englisch als Verfahrenssprache gewählt werden kann – was dann auch für höhere Berufungs- und Revisionsinstanzen gelten soll. Voraussetzung müsse zum einen ein internationaler Bezug des jeweiligen Rechtsstreits sein, dass also etwa Verträge zwischen den Firmen auf Englisch verfasst sind. Zum andern soll es erforderlich sein, dass sich beide Parteien für Englisch entscheiden. Mit ihrem Vorstoß greift die Länderkammer eine seit Jahren geführte Debatte auf. In der Gesetzesvorlage des Bundesrats heißt es, dass sich hiesige Unternehmen, die international tätig seien, und ihre Interessenverbände dafür stark machten, deutsche Gerichtsverfahren auch auf Englisch abwickeln zu können. Zudem würde der Justizstandort Deutschland so „in hohem Maße an Attraktivität gewinnen“, so der Bundesrat. Aus Sicht der Länderkammer wird auch das deutsche Recht international aufgewertet, weil es vermehrt auf grenzübergreifende Wirtschaftsbeziehungen angewandt werden dürfte. Im internationalen Wirtschaftsverkehr sei es üblich, zu vereinbaren, welches Recht für das Vertragsverhältnis zwischen den jeweiligen Unternehmen gelten soll. Dabei stehe die „Einheitlichkeit von gewähltemRecht und Gerichtsstandort im Vordergrund“, erläutert die Gesetzesvorlage. Komme nunwegen der Möglichkeit, in der Bundesrepublik auf Englisch zu prozessieren, verstärkt das hiesige Recht zum Zuge, so könnten sich deutsche Firmen auf das ihnen vertraute Justizsystem stützen – ein „wertvoller Vorteil“, der für die Betriebe die Rechtssicherheit erhöhe. Der Bundesrat zeigt sich optimistisch, dass deutsche Richter in der Lage sind, auf Englisch Prozesse zu führen und Urteile zu formulieren. Natürlich dürfe die Qualität der Rechtsprechung nicht unter einer unzureichenden Fremdsprachenkompetenz des Justizpersonals leiden. Doch es gebe zahlreiche Richter, die Englisch „hervorragend beherrschen“, und dies einschließlich des juristischen Fachvokabulars. Der Gesetzentwurf setzt sich auch mit dem Problem auseinander, dass Gerichtsverhandlungen öffentlich sein müssen – um eine Kontrolle des Verfahrensablaufs und der Prozessparteien zu sichern. Die Nutzung einer fremden Sprache erschwere es Zuhörern, einer Verhandlung zu folgen, räumt die Ländervertretung ein. Da aber laut Umfragen zwei Drittel der Bevölkerung des Englischen „einigermaßen gut“ mächtig seien, müssten Richter und andere Verfahrensbeteiligte auch dann mit einer Kontrolle durch Zuschauer rechnen, wenn Englisch gesprochen werde.
(hib-Meldung vom 5.5.2014)

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