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Wirtschaftsrecht
20.06.2013
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Energieeffizienz von Gebäuden - Deutschland muss mehr tun

Deutschland setzt bei seinem Gebäudebestand nicht alle notwendigen Energieeinsparauflagen um. Die EU-Kommission hat am 20.6.2013 sieben Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, aufgefordert, die EU-Vorschriften zur Energieeffizienz von Gebäuden vollumfänglich umzusetzen. Außerdem erhielt Deutschland eine Aufforderung, der Kommission alle die Richtlinie betreffenden Maßnahmen mitzuteilen, die es zur Umsetzung der Vorschriften getroffen hat. Die Richtlinie hätte bis zum 9.7.2012 in nationales Recht übernommen werden müssen. Die Richtlinie schreibt Mitgliedstaaten vor, Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz neuer oder bestehender Gebäude festzulegen, einen Energieausweis für Gebäude einzuführen und regelmäßige Inspektionen von Heizungs- und Klimaanlagen vorzuschreiben. Ferner müssen die Mitgliedstaaten laut der Vorgaben dafür sorgen, dass ab 2021 alle neuen Gebäude Niedrigstenergiehäuser sind.

(PM EU-Kommission vom 20.6.2013)

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