OLG München: Ende der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat
Das OLG München hat mit Beschluss vom 9.11.2009 - 31 Wx 136/09 - entschieden: Die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat endet spätestens in dem Zeitpunkt, indem die Hauptversammlung über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr seit Amtsantritt hätte beschließen müssen (im Anschluss an BGH, AG 2002, 676, 677).