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Wirtschaftsrecht
08.05.2009
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Empfehlungen zur besseren Überwachung der Finanzdienstleistungen

Die EU-Kommission reagiert auf die Finanzkrise mit einer Reihe von Empfehlungen zur besseren Überwachung der Finanzdienstleistungen. Das Paket umfasst neben Leitlinien für die Struktur und die Höhe der Managervergütung und  Grundsätze für die Vergütung von Mitarbeitern in risikoträchtigen Geschäftsbereichen auch eine Verbesserung des Anlegerschutzes bei Kleinanlegerprodukten Danach sollen Vertriebsregeln für Finanzdienstleister und Informationspflichten für Geldanlagen, die an Privatanleger gerichtet sind, harmonisiert werden und die Transparenz der Anlageprodukte für Privatanleger zu erhöhen. Ferner hat die Kommission zwischenzeitlich auch einen Richtlinienentwurf für die EU-Regulierung aller Manager sog. Alternative Investment Funds ("AIF") vorgelegt. Betroffen sind nicht nur die im Investmentgesetz national regulierten Fonds (z.B. Hedge-, Immobilien- und Infrastrukturfonds), sondern insbesondere auch Private Equity Fonds.

(Quelle: PM EU-Kommission vom 29.4.2009)

 Zu den möglichen Auswirkungen auf die Praxis demnächst der Beitrag von Kunold/Dreibus.

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