BaFin : Emittentenleitfaden – überarbeitete Teile zur Konsultation gestellt
Die BaFin hat weitere Teile ihres Emittentenleitfadens überarbeitet und zur Konsultation gestellt: die Abschnitte zu Informationen über bedeutende Stimmrechtsanteile und zu notwendigen Informationen für die Wahrnehmung von Rechten aus Wertpapieren (bisher Kapitel VIII und IX). Stellungnahmen nimmt sie bis zum 17.8. 2018 entgegen. Die Überarbeitung ist ein weiterer Schritt im Rahmen der umfassenden Aktualisierung des Emittentenleitfadens.
(Meldung BaFin vom 12.7.2018)
Hinweis der Redaktion: Zur Zurechnung beim Acting in Concert nur auf kontrollierende Poolmitglieder s. Kocher/Mattig, BB 2018, 1667 (Heft 30/2018; ET: 23.7.2018))