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Wirtschaftsrecht
26.01.2012
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Elektroschrott - Rücknahmepflicht der Händler wird erweitert

Ausgediente Handys, Rasierer oder Energiesparlampen können in der EU künftig auch dann beim Elektrohändler oder im Baumarkt entsorgt werden, wenn kein neues Gerät gekauft wird. Umwelt-Kommissar Janez Potočnik begrüßte die starke Unterstützung der überarbeiteten Elektroschrott-Richtlinie durch das Europäische Parlament. Da zuvor ein Kompromiss mit dem EU-Ministerrat erzielt worden war, ist die Neufassung der Richtlinie mit dem Parlamentsvotum de facto verabschiedet. Der Rat muss sie nun noch formal auf den Weg bringen. Nach den neuen Sammelstandards muss der Handel kleine Elektroaltgeräte ohne gleichzeitigen Verkauf eines neuen Geräts zurücknehmen, wenn das Gerät kleiner als 25 Zentimeter ist und wenn die Verkaufsfläche für Elektrogeräte größer als 400 Quadratmeter

ist. Die neue Regelung gilt ab 2016.

(EU-Nachrichten Nr. 2/2012 vom 26.1.2012)

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