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Wirtschaftsrecht
26.05.2020
Wirtschaftsrecht
OLG Düsseldorf : Elektronische Anmeldung der Auflösung einer Ein-Personen-GmbH zur Eintragung in das Handelsregister

Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 22.1.2020 – I-3 Wx 52/191 - entschieden: 1. Die  Anmeldung einer aufgrund– formlos wirksamen – Auflösungsbeschlusses erfolgten Auflösung einer Ein-Personen-GmbH ist elektronisch in öffentlich beglaubigter Form zur Eintragung in das Handelsregister einzureichen.

2.Ist – wie hier – ein notariell beurkundetes Dokument oder eine öffentliche beglaubigte Abschrift einzureichen, so ist ein Dokument mit einem einfachen elektronischen Zeugnis nach § 39a BeurkG zu übermitteln, das entweder durch Scannen des Papierdokumentes oder durch Herstellen einer „elektronische Leseabschrift“ kreiert werden kann.

 

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