BGH : Einziehung ausstehender Einlagen durch den Liquidator einer Fondsgesellschaft
Der BGH hat mit Urteil vom 30.1.2018 –- II ZR 137/16 – entschieden: Im Rechtsstreit über die Einziehung ausstehender Einlagen durch den Liquidator einer Fondsgesellschaft ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung, ob die ausstehenden Einlagen zur Durchführung der Liquidation erforderlich sind, der Schluss der mündlichen Verhandlung.