BGH : Einzelanwalt hat im Fall einer Verhinderung selbst für eine anwaltliche Vertretung Vorsorge zu treffen
Der BGH hat mit Beschluss vom 31.7.2019 - XII ZB 36/19 - entschieden: Ein Rechtsanwalt muss allgemeine Vorkehrungen dafür treffen, dass das zur Wahrung von Fristen Erforderliche auch dann unternommen wird, wenn er unvorhergesehen ausfällt. Dabei hat der Einzelanwalt für den Fall einer Verhinderung im Rahmen der ihm obliegenden allgemeinen Vorkehrungen selbst für ei-ne anwaltliche Vertretung Vorsorge zu treffen (im Anschluss an BGH Beschlüsse vom 16. April 2019 - VI ZB 44/18 - juris und vom 10. April 2018 - VI ZB 44/16 - NJW-RR 2018, 1210).