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Wirtschaftsrecht
21.05.2019
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission : Einwegplastik – EU-Staaten geben grünes Licht für neue Regeln

Die EU-Mitgliedstaaten haben am 21.5.2019 im Rat endgültig grünes Licht für neue Vorgaben zu Einwegplastikprodukten gegeben. Um die Vermüllung der Meere einzudämmen, sollen die zehn Wegwerfprodukte, die am häufigsten an europäischen Stränden zu finden sind, aus den Regalen verschwinden. Hersteller werden in die Pflicht genommen für die Kosten von Säuberungsaktionen, zum Beispiel von Zigarettenstummeln. Zudem gibt es neue Regeln für das Recycling von Plastikflaschen und sogenannte oxo-abbaubare Kunststoffe, die sich nach Verwendung nicht endgültig auflösen. Die EU-Staaten haben zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.

Die neuen Vorschriften beinhalten unterschiedliche Maßnahmen für verschiedene Produkte:

Ein Verbot bestimmter Einwegkunststoffprodukte, für die es auf dem Markt Alternativen gibt, und zwar Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff sowie Becher, Lebensmittelverpackungen und Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol und alle Produkte aus oxo-abbaubaren Kunststoffen.

Maßnahmen zur Reduzierung des Verbrauchs von Lebensmittelverpackungen und Getränkebechern aus Kunststoff sowie die besondere Kennzeichnung und Etikettierung bestimmter Produkte.

Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung zur Deckung der Kosten von Säuberungsaktionen (Tabakprodukte mit Filter oder Fanggeräte).

Eine Mindestquote von 90 Prozent für die getrennte Sammlung von Kunststoffflaschen bis 2029 (77 Prozent bis 2025) und die Einführung von Vorschriften für das Produktdesign, wonach die Deckel an den Getränkeflaschen fest angebracht sein müssen, sowie das Ziel eines Anteils von 25 Prozent recyceltem Kunststoff in PET-Flaschen ab 2025 und von 30 Prozent in allen Kunststoffflaschen ab 2030.

Dem Beschluss des Rates der EU folgt die Veröffentlichung des Rechtsakts im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Richtlinie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen.
Die Richtlinie sieht unterschiedliche Fristen für die Umsetzung bestimmter Maßnahmen vor:

Die Verbote und die Kennzeichnungspflichten müssen innerhalb von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten umgesetzt werden.

Die Bestimmung, dass Verschlüsse und Deckel für alle Getränkebehälter mit einem Fassungsvermögen von bis zu 3 Litern am Behälter befestigt sein müssen, muss innerhalb von fünf Jahren nach dem Inkrafttreten der Richtlinie umgesetzt werden.

Die Umsetzung der zusätzlichen Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung muss je nach Produkt zwischen Januar 2023 und dem 31. Dezember 2024 erfolgen.

(Nachricht EU-Kommission vom 21.5.2019)

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