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Wirtschaftsrecht
03.07.2012
Wirtschaftsrecht
OLG München: Eintragung eines weder nichtigen noch angefochtenen satzungsändernden Beschlusses

Mit Beschluss vom 14.6.2012 - 31 Wx 192/12 - hat das OLG München entschieden: Einen von einem satzungsgemäß bestellten Versammlungsleiter festgestellten satzungsändernden

Beschluss hat das Registergericht einzutragen, wenn dieser weder nichtig noch innerhalb

angemessener Frist angefochten ist.

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