OLG München: Eintragung einer Kapitalherabsetzung
Mit Beschluss vom 4.4.2011 - 31 Wx 131/11 - hat das OLG München entschieden: Ein Kapitalherabsetzungsbeschluss ist nur dann wirksam bekanntgemacht worden, wenn die bekanntgemachte Fassung eindeutig und aus sich selbst heraus verständlich ist.