OLG München: Eintragung einer Kapitalerhöhung
Das OLG München hat mit Beschluss vom 22.9.2009 - 31 Wx 110/09 - entschieden: Ein Beschluss der Hauptversammlung über eine Kapitalerhöhung nach § 182 AktG, der einen Höchstbetrag bestimmt, kann vom Vorstand nicht zeitlich unbegrenzt in mehreren Tranchen durchgeführt werden.