BGH: Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister heilt Formmangel der Übernahmeerklärung – ConsulTrust
Der BGH hat mit Urteil vom 17.10.2017 – KZR 24/15 - entschieden: Nach der Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister kann ein Mangel der Form der Übernahmeerklärung nicht mehr mit Erfolg gerügt werden.
Der Verstoß eines Rechtsgeschäfts gegen das Vollzugsverbot führte auch unter der Geltung von § 41 Abs. 1 GWB in der Fassung der 7. GWB-Novelle nicht zu dessen Nichtigkeit, sondern nur zur schwebenden Unwirksamkeit.