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Wirtschaftsrecht
26.06.2010
Wirtschaftsrecht
OLG München: Eintragung der KG-Auflösung nach Übertragung aller Geschäftsanteile auf einen Erwerber

Mit Beschluss vom 16.6.2010 - 31 Wx 094/10 - hat das OLG München entschieden: Nach Übertragung aller Gesellschaftsanteile an einer Kommanditgesellschaft auf einen Erwerber ist die Auflösung der Gesellschaft anzumelden und im Handelsregister einzutragen.

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