OLG München: Eintragung der KG-Auflösung nach Übertragung aller Geschäftsanteile auf einen Erwerber
Mit Beschluss vom 16.6.2010 - 31 Wx 094/10 - hat das OLG München entschieden: Nach Übertragung aller Gesellschaftsanteile an einer Kommanditgesellschaft auf einen Erwerber ist die Auflösung der Gesellschaft anzumelden und im Handelsregister einzutragen.