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Wirtschaftsrecht
29.01.2018
Wirtschaftsrecht
BGH: Einstufung eines Unternehmens als kleines oder mittleres Unternehmen – sortimentsbedingte Abhängigkeit – Rimowa

Der BGH hat mit Urteil vom 12.12.2017 – KZR 50/15 – entschieden: a) Steht eine sortimentsbedingte Abhängigkeit in Rede, kommt es für die Frage, wann ein Unternehmen als kleines oder mittleres Unternehmen anzusehen ist, regelmäßig entscheidend auf einen Vergleich der Größe des behinderten Unternehmens mit seinen Wettbewerbern an (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 19. Januar 1993 - KVR 25/91, WuW/E BGH 2875 - Herstellerleasing).

b) Entschließt sich ein Anbieter zu einem bestimmten Zeitpunkt dazu, den Vertrieb seiner Waren auf ein qualitatives selektives Vertriebssystem umzustellen, spricht es regelmäßig für das Vorliegen einer Spitzenstellungsabhängigkeit, wenn sich für den Zeitraum zuvor eine hohe Distributionsrate fest-stellen lässt (Fortführung von BGH, Urteil vom 9. Mai 2000 - KZR 28/98, GRUR 2000, 1108 - Designer-Polstermöbel).

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